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ERSTINFORMATION Kunden-Infoblatt EU-Vermittlerrichtlinie.

 

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Die Zahn-Zusatzversicherung

deckt die Kosten ab:

 

die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Art und Umfang hängen von dem jeweils gewählten Tarif ab. So können die Kosten für zahnärztliche Behandlungen wie Prophylaxen oder Zahnersatz bis zu 100 Prozent ersetzt werden.

 

Die Zahnzusatzversicherung gehört nicht zu den elementaren Absicherungen. Wenn aber bereits Zahnprobleme aufgetreten oder Probleme in der Familie bekannt sind, ist diese Versicherung eine angemessene Investition.

Wir vergleichen unabhängig die Tarife von unterschiedlichen  Krankenversicherungsgesellschaften.

 

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sorgt im Todesfall für die finanzielle Absicherung der Familie...

 

Es wird eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt, schon geringe monatliche Beiträge können eine Absicherung möglich machen. Die Auszahlung kann je nach Bestimmung auch an Freunde oder Geschäftspartner ausgezahlt werden.

 

Ihre Vorteile bei uns und unseren Netzwerkpartnern:

 

+ Finanzieller Schutz für Ihre Angehörigen oder zur Darlehensabsicherung
+ Individuelle Absicherung durch Standard und Premium-Schutz
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Erst kürzlich bescheinigte Focus Money der EUROPA eine "extrem starke Finanzkraft" und die Note "sehr gut" (Test 15/2020). Bedeutet für Sie und Ihre Kunden: Auch in Zukunft können Sie sich auf die EUROPA verlassen.

Durch den sofortigen Versicherungsbeginn zahlen Sie als unsere Kunden also deutlich günstigere Beiträge als bei einem Versicherungsbeginn im neuen Jahr. Und das Monat für Monat über die gesamte Laufzeit. Da kommt einiges zusammen:

 

Werden Sie also besser gleich aktiv. Denn so jung wie dieses Jahr kommen wir nie wieder zusammen ...


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Risiko-Lebensversicherung den - Premium Pflege-Bonus!

 

Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie eine Einmalleistung von bis zu 15.000€, damit im Fall der Fälle schnell und flexibel auf die veränderte Situation reagiert werden kann.

Füreinander da zu sein, ist eine wundervolle Liebeserklärung. Aus diesem Grund sollten Sie mit Partner/-in gemeinsam jeweils eine Risiko-Lebensversicherung abschließen und damit ihrer Liebe zusätzlichen Halt geben.

 

Ihre Vorteile: Individuelle kostenfreie Beratung sowie Absicherung durch Standard-oder Premium-Schutz!

  • Besonders günstige Tarife für Nichtraucher
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Ihr Beratungscoupon

Fragen, oder einen Beratungstermin vereinbaren?

Schreiben Sie mir persönlich, an Ihren unabhängigen Versicherungsmakler Helmut Singer.

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Ihre Berufsunfähigkeit - Absicherung der Arbeitskraft mit Pflege Bonus jetzt abschließen, deutlich günstiger...


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Berufsunfähkigkeit deutlich günstiger durch neue Risikobewertung...

Wer erkrankt und deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht schnell vor finanziellen Schwierigkeiten...

 

Mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann der gewohnte Lebensstandard nicht gehalten werden. Die Lösung dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung-vor allem für junge Menschen am Anfang ihrer Karriere. Die Versicherung ist vergleichsweise günstig -  je früher sie abgeschlossen wird. Günstige Konditionen können Sie somit bei frühem Eintrittsalter, Vertragsabschluss erzielen.

 

Auf Beschluß des Deutschen Bundestages sind zum 01.01.2001 die gesetzliche Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft worden. Lediglich für die vor dem 02.01.1961 geborenen Versicherten besteht eine „Vertrauensschutz-Regelung“. Für alle anderen wurde eine sog. Rente wegen Erwerbsminderung eingeführt.

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Top Berufsunfähigkeits Schutz PLUS Hervorragende Versicherungsbedingungen: z.Beispiel:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung ohne Mehrbeitrag
  • NEU: Verzicht auf konkrete Verweisung bei mehr als 20 % Einkommensreduzierung
  • Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene
  • Kündigungs-und Vertragsanpassungsmöglichkeit 
  • des § 19 VVG bei nicht zu vertretender  Anzeigepflichtverletzung  des Versicherungsnehmers
  • Unveränderter Versicherungsschutz ohne
  • Mehrbeitrag auch bei späterer Aufnahme einer risikoreicheren Tätigkeit
  • Umfangreiche Möglichkeiten, den BU-Schutz bei
  • sich ändernder Lebenssituation und beruflicher
  • Entwicklung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen
  • NEU: Leistung auch bei altersbedingtem Kräfteverfall  (BG 1+ bis 3)
  • NEU: kein Leistungsausschluss bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten.


Die Berufsunfähigkeitsvorsorge

für Schüler ab 10 Jahren mit bis zu  1.000.- EUR Monatsrente.

 

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Als einer von wenigen Anbietern schützt unser Partner mit der „premiumBU Start Schüler“ bereits Kinder ab 10 Jahren umfassend und zukunftsorientiert vor den finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit (BU).

Ein kurzer Antrag, eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung und ein sehr günstiger Startbeitrag sowie das neue Karriere-Paket erleichtern den Abschluss.

 

Für künftige Tierärzte, Piloten und Rockstars: Mit der  „premiumBU Start Schüler“ können Eltern früh einen Grundstein für die Vorsorge ihrer Kinder legen – egal, was der Nachwuchs später tatsächlich wird. Je früher die BU-Vorsorge abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie und desto seltener erschweren erste gesundheitliche Probleme die Absicherung.

 

Bis zu 1.000 Euro monatlich BU-Rente.

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Die Berufsunfähigkeitsvorsorge für Schüler ab sofort bei uns möglich...

Berufsunfähikeit - Vorsorge

zunftsorientierte Absicherungen für Schüler ab 10 Jahren jetzt persönlich beraten lassen...

 

Sobald Kinder auf eine weiterführende Schule gehen, kann die „premiumBU Start Schüler“ mit einer maximalen monatlichen BU-Rente von 1.000 Euro abgeschlossen werden. Der junge Kunde ist von Anfang an umfassend geschützt. Er zahlt jedoch in den ersten 3 Jahren nur die Hälfte des Beitrags. In den folgenden 5 Jahren steigt die Prämie in kleinen Schritten bis zum vollen Beitrag an.

 

Fängt der Versicherte eine Ausbildung, ein Studium oder den ersten Job an, sollte er sich innerhalb von 6 Monaten bei unserem Partner melden. Auf Basis des angestrebten Berufs oder der Studienrichtung stuft das Unternehmen den Kunden dann neu ein

 

ohne Gesundheitsprüfung und mit dem ursprünglichen Eintrittsalter.

Der BU-Vertrag bleibt auch bei weiteren Veränderungen wie Nachversicherungen immer mit den ursprünglichen Tarifbestimmungen und Rechnungsgrundlagen bestehen.

 

Was kostet diese sinnvolle Absicherung?

 

Für einen 10-Jährigen - die beste BU-Vorsorge bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro,

inklusive Karriere-Paket rund 15 Euro im Monat.

 

Gerne berechnen wir für Sie und für Ihre Kinder ein individuelles Angebot.

 

Fragen zu Ihrem Angebot beantwortet Ihr unabhängiger Versicherungsmakler Helmut Singer persönlich.



Ihre Arbeitskraft Absicherung - Unfallversicherung, für Kinder, Erwachsene, Sportler und Senioren, Pflegevorsorge...


Die Unfallversicherung zahlt eine einmalige Kapitalsumme bei Unfällen mit anschließender Teil- oder Vollinvalidität an den Versicherten aus.

 

Sie greift weltweit und rund um die Uhr - und das vom ersten Tag an.

Eine Entschädigung wird in der Regel bereits dann ausgezahlt, wenn die Leistungsfähigkeit nach einem Unfall zu mindestens einem Prozent dauerhaft beeinträchtigt ist.

Die Invaliditätsleistung kann sich bis auf 600 Prozent der Versicherungssumme erhöhen - je nach Schwere der Beeinträchtigung und vereinbartem Versicherungsschutz.

• TOP-Leistungen

• Lebenslange monatliche Unfallrente

• Unfall-Einmalzahlung

• Kostenübernahme für kosmetische Operationen

• Leistung im Todesfall

• TOP-Schutz

• Weltweiter Schutz rund um die Uhr

• Auslands-Assistance und Bergungseinsätze

• Psychologische Betreuung und Kurkostenbeihilfe

 • Rooming-in-Leistung oder Geld für Haushaltshilfe


Pflege - Ihre Absicherung, Pflege kostet ein Vermögen. Ihr Vermögen. Der PflegeGarant - unter Garantie gut vorgesorgt...

Ihre Pflegepflicht - Leistungen im Überblick: Geldleistungen - Sachleistungen - Kurzzeitpflege - Pflegehilfsmittel. Ambulant und Stationär...


Das Ende der Vollkasko-Illusion - Pflege-Schock trifft Millionen Deutsche unerwartet !

 

Annähernd die Hälfte der Deutschen glaubt, dass der Pflegeplatz im Alter komplett von der Pflegeversicherung gezahlt würde.

Doch diese vermeintliche Vollkasko-Illusion endet abrupt, da der Eigenanteil in der stationären Pflege bis zu 2.300 Euro im Monat betragen kann.

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine finanzielle Grundabsicherung. Für eine professionelle Pflege in den eigenen vier Wänden oder den Lebensabend in einer Seniorenresidenz können leicht monatlich mehrere Tausend Euro Zuzahlungen entstehen. Bei einer länger andauernden Pflegebedürftigkeit kommt es so zu erheblichen Vermögensbelastungen.

 

Durch den Abschluss einer Pflegeversicherung wird das finanzielle Risiko an den Versicherer ausgelagert. Der Versicherte erhält Sicherheit und für das verbleibende Vermögen mehr Gestaltungsfreiheiten.

 

So einfach gestalten Sie Ihren Schutz:

  • Sie können ein ambulantes und ein stationäres Tagegeld in gleicher Höhe bis 150 Euro versichern.
  • Oder Sie legen für die stationäre Pflege einen höheren Tagessatz fest.
  • Nur ein stationäres Pflegetagegeld? -  Auch möglich!
  • Den Einstiegstarif PG-E können Sie mit  dem  Komfort Tagegeldtarif PG-K oder  PG-K-plus  kombinieren.
  • Brauchen Sie eine einmalige Kapitalleistung im Pflegefall? Zum Beispiel für Umbau maßnahmen?
  • Dann ergänzen Sie Ihr Tagegeld mit dem Tarif PG-C.

Änderungen in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) ab 01.01.2022.

 

Der Gesetzgeber hat Änderungen zur Pflegeversicherungen beschlossen. Diese sehen u. a. vor, dass Heimbewohner finanziell entlastet werden sowie Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste) und Kurzzeitpflege steigen. Für die PPV ändern sich daher die Bedingungen.

NEU: Die wesentlichen Änderungen!

  • Erhöhung: Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst).  
  • Erhöhung: Leistungsbeträge für die Kurzzeitpflege.
  • Neu: Zuschlag zu Pflegekosten für Heimbewohner, gestaffelt nach der Dauer der stationären Pflege.
  • Neu: Leistung für „Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs)“.

Soziale Pflegeleistungen !

Für weitere Informationen und zur Berechnung Ihrer persönlichen Absicherung vereinbaren Sie vorsorglich mit mir persönlich einen Termin. 

 

Persönliche Beratung - Ihr Unabhängiger Versicherungsmakler Helmut Singer

Telefon 040-604 84 53


Ihre Sterbegeld Absicherung, jetzt online berechnen...


Wichtiger als man denkt, finanziele Vorsorge für Verantwortungsbewusste.

Gute Gründe für eine Sterbegeldabsicherung !

 

Sterbegeldvorsorge - jetzt beraten lassen - Helmut Singer - unabhängigen Berater Telefon: 040-604 84 53.5bVersicheb
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Antrag downladen ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und direkt an Versicherungsmakler Helmut Singer absenden.
Conti-Sterbegeld-Antrag17.pdf
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Ihre Sterbegeldabsicherung !

Entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen.

 

Eine Sterbegeldversicherung mit laufender oder einmaliger Beitragszahlung entlastet die Hinterbliebenen, damit im Trauerfall alles nach den persönlichen Wünschen geregelt werden kann. Je nach Bedarf und individuellen Vorstellungen von der Bestattung kann ein Vertrag über eine Versicherungssumme von bis zu 20.000 Euro abgeschlossen werden.

 

Auf diese Weise alles für den würdevollen Abschied geregelt zu haben ist ein gutes Gefühl, und anschließend kann das Leben noch mehr genossen werden.

 

Hinweise:

Abschaffung des Sterbegeldes in der gesetziichen Krankenversicherung seit 01.01.2004.

Möglichkeit der zweckgebundenen Abtretung der Versicherungsleistung an ein Bestattungsinstitut, das im Todesfall alle Formalitäten erledigt.

 

Welche Vorteile genießen Sie?

  •  Keine Gesundheitsfragen
  •  Finanzielle Entlastung der Angehörigen
  •  Lebenslanger Schutz ab dem vierten  Versicherungsjahr.
  • Persönliche individuelle Beratung
  • durch Versicherungsmakler Helmut Singer.

>> Hier persönlichen Beratungstermin vereinbaren...



Mit Rürup-Rente Steuern sparen: Für wen sie sinnvoll sein kann? - Jetzt von Versicherungsmakler Helmut Singer beraten lassen...


Nur wenige Verbraucher wissen,

was sich hinter der staatlich geförderten Rürup-Rente verbirgt. Dabei ist sie zur Altersvorsorge und zum Steuernsparen nicht uninteressant.

 

Vom Grundsatz her funktioniert die Rürup-Rente ähnlich wie die gesetzliche Rente, so die Meinung unserer Versicherungspartner.  Heißt: Die Beiträge können als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ab Ruhestandsbeginn wird eine lebenslange Rente gezahlt. Für den Todesfall kann vereinbart werden, dass die Rente an den hinterbliebenen Ehegatten weitergezahlt wird.

 

Geeignet für drei Personengruppen

Die staatlich geförderte Rürup-Rente eignet sich nach Angaben unserer Versicherungspartner vor allem für drei Personengruppen. 

 

Erstens: Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und sich über die Rürup-Rente eine „Grundabsicherung im Alter“ aufbauen wollen.

 

Zweitens: Für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung oder von anderen Versorgungseinrichtungen, die ihre späteren monatlichen Alterseinkünfte aufstocken wollen, beispielsweise Frauen mit niedrigen Ansprüchen.

 

Drittens: Für alle Steuerpflichtigen, die Steuern sparen wollen: Für 2019 können 88 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das ist insbesondere für Durchschnitts- und Gutverdiener interessant – aber auch für Steuerzahler mit Nebeneinkünften aus Gewerbebetrieb, Photovoltaikanlage, Miete und Pacht.

 

Wieviel Steuerersparnis ist möglich?

Bereits bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent gibt es bei einem Monatsbeitrag von 100 Euro über die Einkommensteuer rund 370 Euro wieder zurück, berechnen unsere Versicherungspartner in einem Beispiel. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind es 444 Euro. Der steuerlich absetzbare Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozent. Im nächsten Jahr beträgt er bereits 90 Prozent. Ab 2025 können die Beiträge zu 100 Prozent bei der Steuererklärung angesetzt werden.

 

Auf Flexibilität achten

Bei der Produktauswahl sollte man darauf achten, dass der spätere Rentenbeginn flexibel wählbar ist und variable Sonderzahlungen möglich sind. Damit lässt sich die persönliche Steuerbelastung zum Jahresende flexibel optimieren. Das ist besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant – aber auch bei Nebeneinkünften, um die Gewinne nicht komplett versteuern zu müssen. Bei Arbeitslosigkeit bleibt das Guthaben während der Ansparphase erhalten und wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. Gleiches bei Selbstständigen im Falle einer Insolvenz, bei der das Guthaben vor Zugriffen von Gläubigern geschützt ist.


KFZ-Versicherung preiswert & gut - jetzt online beantragen und sparen, KFZ-Versicherung mit Rechtsberatung...


Ihren KFZ-Kündigungstermin verpaßt?

 

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Wir sagen Ihnen, wie Sie auch nach dem 30.11. Ihre Autoversicherung ändern können!

 

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Start & Drive von AXA

mit persönlicher Beratung...

 

Gerade Fahranfänger besitzen häufig noch kein eigenes Auto, sondern nutzen die Autos von Eltern, Geschwistern oder Freunden. Doch die Mitnutzung muss der Versicherung mitgeteilt werden, wodurch der Beitrag für jedes mitgenutzte Fahrzeug steigt. Das kann schnell teuer werden.

 

Eigener Vertrag, volle Flexibilität, mit unabhängiger individueller Beratung.

  • Mit Start & Drive dürfen bei AXA oder DBV versicherte Autos gefahren werden, ohne dass eine Meldung an AXA erfolgt.

  • Der Beitrag für die mitgefahrenen Autos bleibt unverändert.

  • Zusätzlich baut der Fahrer eigene schadenfreie Jahre auf und kann dadurch deutlich günstiger mit dem ersten eigenen Auto bei AXA starten.

  • Start & Drive ist außerdem mit dem AXA DriveCheck kombinierbar. Damit können unsere Kunden bis zu 15 % Nachlass erfahren werden.

Start & Drive kompakt ab 27,42 €/Monat

  • Aufbau schadenfreier Jahre

  • Tägliches Kündigungsrecht

  • Kombinierbar mit AXA DriveCheck

Alle bei AXA oder DBV versicherten Pkw von Personen,
die mit dem Versicherten in einem Haushalt zusammenleben, dürfen genutzt werden.*

 

Start & Drive komfort ab 30.75 €/Monat

  • Aufbau schadenfreier Jahre

  • Tägliches Kündigungsrecht

  • Kombinierbar mit AXA DriveCheck

Alle bei AXA oder der DBV versicherten Pkw dürfen genutzt werden.*



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Für die Tarifbeschäftigten (Angestellten) im Öffentlichen Dienst...

 

...hat DBV mit der Starter-BU für Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst analog zur Dienstanfänger-Police eine Neu-Entwicklung im Angebot.

 

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Kein Vertrieb ohne Beratung!

„Damit Sie nachher mit Ihrer Versicherung nicht im Regen stehen“

 

Der Gesetzgeber erwägt im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) die gesetzlichen Beratungspflichten zugunsten des Online-Vertriebs ohne Beratung aufzuweichen. Dies lehnt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) als größter Vermittlerverband in Deutschland entschieden ab!

 

Der BVK fordert, dass generell eine Vermittlungstätigkeit ohne Beratung nicht ermöglicht werden darf, da dies nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist !



23.09.2020 | Pressemitteilung TA

Check24 darf keine Versicherungen verkaufen

Das Vergleichsportal Check24 darf keine eigenen Versicherungsleistungen mehr anbieten. Dies geht aus einer Mitteilung der Finanzaufsicht Bafin hervor. Bei der Anordnung der Bafin, das Versicherungsgeschäft unverzüglich einzustellen, geht es um eine bereits abgeschlossene Aktion aus dem Sommer. Damals bot Check24 für zwei Wochen Kreditnehmern einen kostenlosen Kreditschutz an.
Der Deal: Werden Kreditnehmer im ersten halben Jahr nach Abschluss unverschuldet arbeitslos, übernimmt Check24 bis zu sechs Kreditraten. Dies stufte die Bafin als Versicherungsgeschäft ein, für das dem Portal aber die Erlaubnis fehle. Der Bescheid erging laut Bafin bereits am 5. August und ist bestandskräftig.

 

26.11.2019 | Pressemitteilung

Es kracht erneut zwischen BVK und Check24

Freunde werden Check24 und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in diesem Leben wohl nicht mehr: Seit heute beschäftigt sich das Landgericht München mit einer Klage des Vermittlerverbandes gegen das Vergleichsportal. Dieses Mal geht es um das Provisionsabgabeverbot. Die Fronten sind verhärtet und es wird mit harten Bandagen gekämpft.

Zum 10. Geburtstag hatte sich Check24 eine besondere Aktion ausgedacht: Die „Versicherungs-Jubiläums-Deals“. Dabei hatte das Vergleichsportal seinen Kunden Prämien für den Versicherungsabschluss versprochen. Der BVK sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot und klagte deshalb gegen Check24. Seit heute verhandelt das Landgericht München über die Klage. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warf BVK-Präsident Michael H. Heinz Check24 „kalkulierten Rechtsbruch“ vor. Nach Auffassung des Verbandes sind durch das Provisionsabgabeverbot Sondervergütungen jeder Art verboten. Jedoch würde Check24 diese Regelung umgehen, indem es die Prämien nicht über die eigenen Versicherungsvermittler-Gesellschaften, sondern über die Check24 GmbH erstatten würde, die selbst gar nicht als Versicherungsvermittler registriert sei und daher nicht durch Verbot beschränkt werde.

„Unsere Anwälte haben dem Gericht unsere Argumente vorgetragen, warum die sogenannten Jubiläumsdeals des Vergleichsportals das gesetzliche Provisionsabgabeverbot verletzen“, so Michael H. Heinz in einer Pressemitteilung des Verbandes. „Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht unserer Argumentation folgt und das Unternehmen verurteilt, zukünftig nicht mehr solche Verkaufsaktionen durchzuführen.“

| Pressemitteilung
BVK-Klage gegen Check24:
Vermittlerverband BVK erringt wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat heute (06. April) vor dem Oberlandesgericht München gegen Check24 einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz errungen. Das Internetportal Check24 muss vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten als bisher. Zudem muss Check 24 deutlich mehr Informationen über den jeweiligen Kunden und dessen Bedürfnisse einholen und sich bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.

Der Vorsitzende Richter des 29. Senats am Oberlandesgericht München ließ in der Urteilsverkündung keinen Zweifel daran, dass Online-Anbieter bei der Beratung und beim Verkauf von Versicherungen generell und ausnahmslos den gleichen Anforderungen genügen müssen wie stationäre Versicherungsvermittler. So betonte das Gericht, Check24 dürfe beim Kontakt und bei der Beratung von Online-Kunden „nicht die Augen verschließen“ und sich so verhalten als wisse man von nichts. Dies werde den hohen Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht, die auch von Online-Anbietern erfüllt werden müssten.

„Es ist wichtig, dass - wie im stationären Vertrieb – auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan“, freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Oberlandesgericht München ist der Sichtweise und der Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt.“

Hintergrund

Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke das Internetportal Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers statt.

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München vom 13. Juli 2016 legten sowohl Kläger als auch Beklagte Berufung ein. Deswegen wurde der Prozess nun vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt.

Der BVK freut sich, dass das Gericht seiner Auffassung gefolgt ist, dass Verbraucherschutz im Internet nicht aufhören dürfe. Alle Marktteilnehmer müssten gleichen Anforderungen gerecht werden, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Dies wird zurzeit auch bei den parlamentarischen Beratungen zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie deutlich. Demnach müssten Internetportale, die gegen Provisionen Versicherungen vermitteln, folgende Standards erfüllen: Sie müssten sich beim ersten Geschäftskontakt klar und unmissverständlich als Makler zu erkennen geben und die Befragung sowie Beratung der Verbraucher an klar definierten Kriterien ausrichten. Dazu zählten neben der konkreten individuellen Situation des jeweiligen Kunden auch dessen Wünsche und Bedürfnisse. 

Das heute gesprochene Urteil dürfte insbesondere die Online-Anbieter zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken zwingen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.


Der Familienabsicherer!


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